Quelle und Höhepunkt des Wirkens der Diakone ist und bleibt der Dienst an der Feier der Eucharistie. „Der Diakon empfängt das Weihesakrament, um als Amtsträger in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischof und den Priestern der Heiligung der christlichen Gemeinschaft zu dienen,“ freilich nicht, indem er das eucharistische Mysterium vollzieht, sondern indem er am Altar die Heilswirkung des Kreuzes, wie sie gerade gegenüber den Schwachen, den Armen und Ausgegrenzten durch den Dienst der Nächstenliebe verkörpert wird, darstellt.Darin unterscheidet sich der Dienst des Diakons von dem des Priesters.
Der Diakon assistiert bei der Eucharistiefeier und den anderen Gottesdiensten dem Bischof oder Priester entsprechend der liturgischen Ordnung. Neben der feierlichen Verkündigung des Evangeliums obliegt dem Diakon das Formulieren der Fürbitten der Gläubigen. Mit dem Bischof und dem Priester ist er ordentlicher Spender der heiligen Kommunion. Er teilt sie während oder auch außerhalb der Eucharistiefeier aus und bringt sie als Wegzehrung den Kranken. Ihm obliegt auch die Leitung etwaiger Wortgottesfeiern am Sonntag, wenn kein Priester zur Verfügung steht.
Mit dem Bischof und dem Priester ist der Diakon ordentlicher Spender der Taufe. Er kann zur Assistenz der kirchlichen Trauung beauftragt werden. Der Diakon verrichtet das Stundengebet und leitet das Volk Gottes zu diesem Gebetsdienst an. Nach der Vorgabe des Benediktionale leitet er die ihm zustehenden Segnungsfeiern. Dem Diakon ist auch die Feier des Begräbnisses anvertraut.
Die vorgeschriebenen liturgischen Gewänder sind: Albe, Stola und Dalmatik, wenn der Diakon assistiert; in allen anderen Fällen Chorkleidung, ggf. auch Stola und Pluviale.